§ 39 BSIG (n.F.)
Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur unterliegen Sie der Pflicht, angemessene Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen […] ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse "nach dem "Stand der Technik" zu treffen und dies gegenüber dem BSI nachzuweisen. Als akkreditierte Zertifizierungsstelle sind wir gemäß BSI dazu befähigt, entsprechende §39 BSIG (n.F.)-Audits (ehemals §8a KRITIS) durchzuführen.
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