KRITIS Prüfungen nach § 8a BSIG
Durch das IT-Sicherheitsgesetz wurde das BSI-Gesetz (BSIG), welches Regelungen in Bezug auf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) enthält, geändert. Demnach sind Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) verpflichtet, sich mindestens alle zwei Jahre nach § 8a Abs. 3 BSIG prüfen zu lassen. Hierdurch ist nachzuweisen, dass angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zur Absicherung der kritischen Infrastruktur getroffen und umgesetzt wurden.