Aufgabe
Die Geschäftsführung der RSM Certification GmbH hat die Unparteilichkeit in Bezug auf die Durchführung der Zertifizierungstätigkeiten sicherzustellen. Die Geschäftsführung hat hierzu einen Prozess zur Risikominimierung im Hinblick auf die Gefährdung der Unparteilichkeit eingeführt sowie daraus Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Zudem hat die Geschäftsführung eine Erklärung zur Wahrung der Unabhängigkeit abgegeben und veröffentlicht. Im Rahmen der Risikobewertung hat die Zertifizierungsstelle geeignete interessierte Parteien zu benennen. Zu Fragen, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit, einschließlich der Transparenz und öffentlichen Wahrnehmung betreffen, sind die benannten Parteien zu konsultieren. Hierzu hat die Geschäftsführung einen Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit etabliert.
Die Aufgaben des Ausschusses umfassen somit u.a.:
- die Unterstützung bei der Implementierung der internen Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen an die Unparteilichkeit im Rahmen von Zertifizierungstätigkeiten.
- die Aufsicht über die Zertifizierungsstelle, dass keine Unternehmungen angestrebt werden, die eine objektive Zertifizierungstätigkeit gefährden könnten. Insbesondere Beweggründe, die der Unparteilichkeit entgegenstehen.
- die Beurteilung der Unparteilichkeit bei der Durchführung von Zertifizierungs-prüfungen sowie internen Prozessen der Konformitätsbewertungsstelle
- die Beratung bei Fragen zur Einhaltung der Unparteilichkeit.
- die Prüfung, ob die Grundsätze und internen Regelungen zur Wahrung der Un-parteilichkeit in der Vergangenheit eingehalten wurden.