Grundsätze
Die RSM Certification GmbH hat ein Beschwerdemanagement eingerichtet, das jegliche negative Rückmeldung zu Kunden, Zertifizierungsdienstleistungen der RSM Certification GmbH sowie von Auditoren untersucht, bearbeitet und beantwortet. Ebenso transparent steuert das Beschwerdemanagement der RSM Certification GmbH Einsprüche von Kunden.
Informationen zu Beschwerden und Einsprüchen werden nicht veröffentlicht.
Ebenso wie die RSM Certification GmbH als Zertifizierungsstelle betreiben die Akkreditierungsstellen ein eigenes Beschwerdemanagement. Wenn der Beschluss der RSM Certification GmbH zu einem Einspruch durch den Einspruchsführer nicht anerkannt wird, besteht die Möglichkeit, Beschwerde über das Verfahren der RSM Certification GmbH einzulegen. Die Beschwerde bei der Akkreditierungsstelle ist dem Rechtsweg vorzuziehen.
Begriffsbestimmung
Eine Beschwerde richtet sich gegen Mängel oder Fehler, die bei der Durchführung der Zertifizierung oder sonstigen Tätigkeiten entstanden sind und auf die der Beschwerdeführer hinweisen möchte. Die Mängel und Fehler müssen dabei der Zertifizierungsstelle oder der geprüften Organisation zuzurechnen sein.
Ein Einspruch richtet sich stets gegen Zertifizierungsentscheidungen, die von der Zertifizierungsstelle im Rahmen der Zertifizierung getroffen wurden. Ziel des Einspruchsführers ist die Prüfung einer durch die Zertifizierungsstelle getroffenen Entscheidung durchzuführen und ggf. eine Korrektur der Entscheidung zu erzielen.
Behandlung von Einsprüchen
Ein Einspruch ist an die Geschäftsführung der RSM Certification GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Beschluss der Zertifizierungsstelle schriftlich einzureichen. Hierzu kann initial auch unser Online-Kontaktformular verwandt werden. Es ist die entsprechende Rubrik auszuwählen. Die RSM Certification GmbH wird den Erhalt des Einspruches innerhalb von 14 Tagen bestätigen.
Ein Einspruch ist gegen Entscheidungen der RSM Certification GmbH, die im Rahmen der Zertifizierungsdienstleistung getroffen wurden, möglich. Ein Einspruch kann gegen folgende Sachverhalte im Rahmen der Durchführung der Zertifizierungsdienstleistung eingelegt werden:
- Ablehnung eines durch den Einspruchsführer gestellten Antrags auf Zertifizierung
- Auswahl des Auditors
- Ggf. gegen vorgesehene Audits
- Ggf. Entscheidungen im Zusammenhang mit der Änderung des beantragten Geltungsbereiches
- Ggf. Entscheidung, das Zertifizierungsaudit nicht fortzusetzen
- Finale Darstellungen im Maßnahmenplan und/oder Auditbericht
- Ablehnung, Einschränkung oder Zurückziehung der Zertifizierungsentscheidung
Ein Einspruch kann ebenfalls als Reaktion auf den Umgang der RSM Certification GmbH mit einer eingereichten Beschwerde erfolgen.
Gemäß DIN EN ISO/IEC 17021:2015-11 muss die Zertifizierungsstelle für alle Entscheidungen auf allen Ebenen des Prozesses zum Umgang mit Einsprüchen verantwortlich sein. Von zentraler Bedeutung im Rahmen der Beurteilung sind die notwendig vorhandenen Kompetenzen. Seitens der RSM Certification GmbH wird im Rahmen eines Einspruchs-verfahrens stets eine für das jeweilige Verfahren kompetente Person, welche nicht am bisherigen Verfahren beteiligt war, benannt. Diese Person muss den identischen Kompetenzanforderungen/Qualifikationen unterliegen, wie die Personen, welche die Zertifizierungsentscheidung getroffen haben. Somit ist ein einheitlicher Standard gemäß DIN EN ISO/IEC 17021:2015-11 sichergestellt. Gleichzeitig wird durch die RSM Certification GmbH sichergestellt, dass diese unabhängige Person weder an der Auditzertifizierung, noch an der Entscheidung mitgewirkt hat.
Eingehende Einsprüche werden durch den Qualitätsmanagementbeauftragten initial geprüft sowie beurteilt. Bei Involvierung des Qualitäts-managementbeauftragten, wird der Einspruch intern an eine unabhängige Person weitergeleitet. Sofern alle internen Personen in das Verfahren involviert sind oder ein zusätzlicher Eskalationsprozess notwendig ist, wird der Ausschuss zur Wahrung der Unparteilichkeit als unabhängiges Gremium mit einbezogen. Das unabhängige Gremium entscheidet nach einfacher Mehrheit über den Einspruch.
Die Bearbeitung des Einspruches, also die Überprüfung der Entscheidung der RSM Certification GmbH, kann neben der Auswertung der Begründung des Einspruchsführers folgende Tätigkeiten nach sich ziehen:
- Einholung von Zusatzinformationen beim Einspruchsführer
- Einholung von Zusatzinformationen beim bisher durchführenden Auditor
- Durchführung von Nachprüfungen durch einen Auditor, der bisher nicht in die Zertifizierungsdienstleistung eingebunden war
Der Einspruchsführer wird über die Entscheidung sowie ggf. erfolgte Korrekturen zur ursprünglichen Entscheidung schriftlich und mit Begründung informiert.
Behandlung von Beschwerden
Eine Beschwerde kann barrierefrei in jeglicher Form eingereicht werden. Hierzu kann initial auch unser Online-Kontaktformular verwandt werden. Es ist die entsprechende Rubrik auszuwählen. Eingehende Beschwerden werden durch unseren Qualitätsmanagementbeauftragten geprüft. Die RSM Certification GmbH wird den Erhalt der Beschwerde innerhalb eines Monats bestätigen.
Je nach Beschwerde und Ausgang der Würdigung der Beschwerde erfolgt das weitere Prozedere:
- Im Falle von berechtigten Beschwerden werden bedarfsweise erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Der Beschwerdeführer wird über die Entscheidung und die eingeleiteten Maßnahmen informiert.
- Sollte die Beschwerde sich gegen einen Kunden, der durch die RSM Certification GmbH zertifiziert wurde, handeln, wird der Kunde unverzüglich um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
- Sollte die Beschwerde unberechtigt sein, wird dem Beschwerdeführer die Entscheidung der RSM Certification GmbH mit Begründung mitgeteilt.
Gegen die Entscheidung der RSM Certification GmbH zum Umgang und/oder zur Entscheidung hinsichtlich der Beschwerde kann der Beschwerdeführer Einspruch einlegen. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Behandlung von Einsprüchen.